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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12   

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https://dejure.org/2013,16837
OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12 (https://dejure.org/2013,16837)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.06.2013 - 6 L 4/12 (https://dejure.org/2013,16837)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 (https://dejure.org/2013,16837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 50 Abs 3 S 1 SGB 2, § 75 Abs 3 Nr 15 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 17 BPersVG, § 50 Abs 1 SGB 2
    Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderung des Betriebssystems oder der Programme eines Zeiterfassungsprogramms als Fall der Anwendung der Mitbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderung des Betriebssystems oder der Programme eines Zeiterfassungsprogramms als Fall der Anwendung der Mitbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Da das Mitbestimmungsrecht aus § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG auch für die Anwendung einer technischen Einrichtung zur Überwachung begründet ist, unterliegen auch Veränderungen oder Ergänzungen, die mit einer Veränderung des Betriebssystems oder der Programme einhergehen, als neuer Fall der Anwendung der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 26/90 -, Rdnr. 30 ).

    Ob eine technische Einrichtung dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten zu überwachen, ist anhand einer objektiv-finalen Betrachtungsweise zu ermessen (BVerwG, Beschl. v. 26.09.2006 - 6 PB 10/06 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 26/90 - Rdnr. 33 ), so dass die Einführung und Anwendung derjenigen technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, die ihrer Konstruktion oder konkreten Verwendungsweise nach eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ermöglichen.

    Da das Mitbestimmungsrecht aus § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG nicht nur für die erstmalige Einführung einer zur Überwachung bestimmten Einrichtung, sondern, wie der Wortlaut verdeutlicht, auch für die Anwendung einer solchen technischen Einrichtung begründet ist, unterliegen auch Veränderungen oder Ergänzungen, die mit einer Veränderung des Betriebssystems oder der Programme einhergehen, als neuer Fall der Anwendung der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 26/90 -, Rdnr. 30 ; Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, Rdnr. 16 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 113 ; Kaiser, in: Richari, u. a., Personalvertretungsrecht, 4. Auflage, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 547; Wiese in: GK-BetrVG, 9. Auflage, zu § 87, Rdnr. 570).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Da das Mitbestimmungsrecht aus § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG nicht nur für die erstmalige Einführung einer zur Überwachung bestimmten Einrichtung, sondern, wie der Wortlaut verdeutlicht, auch für die Anwendung einer solchen technischen Einrichtung begründet ist, unterliegen auch Veränderungen oder Ergänzungen, die mit einer Veränderung des Betriebssystems oder der Programme einhergehen, als neuer Fall der Anwendung der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 26/90 -, Rdnr. 30 ; Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, Rdnr. 16 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 113 ; Kaiser, in: Richari, u. a., Personalvertretungsrecht, 4. Auflage, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 547; Wiese in: GK-BetrVG, 9. Auflage, zu § 87, Rdnr. 570).

    Auch wenn die Dienststelle zu Recht diesen Standpunkt einnehmen mag, ist es Sache des Mitbestimmungsverfahrens, die Befürchtungen der Beschäftigten zu zerstreuen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2011 - 6 P 10/10 -, Rdnr. 18 ).

  • BAG, 23.01.1979 - 1 ABR 101/76
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist und deshalb das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten regelt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 PB 3/10 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 13.08.1992 - 6 P 20/91 -, Rdnr. 27 ; vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 -, Rdnr. 13 ; BAG, Beschl. v. 23.01.1979 - 1 ABR 101/76 -, Rdnr. 18 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 107 a ).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Arbeitsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist und deshalb das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten regelt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 PB 3/10 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 13.08.1992 - 6 P 20/91 -, Rdnr. 27 ; vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 -, Rdnr. 13 ; BAG, Beschl. v. 23.01.1979 - 1 ABR 101/76 -, Rdnr. 18 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 107 a ).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist und deshalb das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten regelt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 PB 3/10 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 13.08.1992 - 6 P 20/91 -, Rdnr. 27 ; vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 -, Rdnr. 13 ; BAG, Beschl. v. 23.01.1979 - 1 ABR 101/76 -, Rdnr. 18 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 107 a ).
  • LAG Hamm, 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95

    Anspruch auf vorrangige Befriedigung von Annahmeverzugsansprüchen gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Vielmehr ist der Beschluss mit einem Verfahrensmangel bei der Verlautbarung behaftet (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 02.07.1997 - 2 Sa 2326/95 - Rdnr. 27 ; Berscheid, in: Schwab/Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 60 Rdnr. 2; Schütz, in: GK-ArbGG, Stand: November 2008, zu § 60 Rdnr. 29).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist und deshalb das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten regelt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 PB 3/10 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 13.08.1992 - 6 P 20/91 -, Rdnr. 27 ; vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 -, Rdnr. 13 ; BAG, Beschl. v. 23.01.1979 - 1 ABR 101/76 -, Rdnr. 18 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 107 a ).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 PB 10.06

    Sichtweise bei der Auslegung von § 75 Abs. 3 Nr. 17

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12
    Ob eine technische Einrichtung dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten zu überwachen, ist anhand einer objektiv-finalen Betrachtungsweise zu ermessen (BVerwG, Beschl. v. 26.09.2006 - 6 PB 10/06 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 26/90 - Rdnr. 33 ), so dass die Einführung und Anwendung derjenigen technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, die ihrer Konstruktion oder konkreten Verwendungsweise nach eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ermöglichen.
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Dies wiederum setzt die Nutzung einheitlicher Verfahren der Informationstechnik voraus, weil andernfalls eine einheitliche Bearbeitung oder ein Austausch von Sozialdaten erschwert oder unmöglich würde (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 - PersV 2013, 426 ).

    Entsprechend ihrer systematischen Stellung und nach diesem in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/1555 S. 31) zum Ausdruck gebrachten Zweck des § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist diese Regelung zunächst dahingehend teleologisch auszulegen, dass solche Verfahren der Informationstechnik von der Bundesagentur verpflichtend zur Nutzung vorgegeben werden können, die zur einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, zur Gewährleistung einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie zur einheitlichen Haushaltsbewirtschaftung bereitgehalten werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 - PersV 2013, 426 ).

  • BVerwG, 22.10.2013 - 6 PB 22.13

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 12.06.2013 - AZ: OVG 6 L 4/12.
  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2019 - 12b K 5804/17

    Mitbestimmung zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik Software

    "Entsprechend ihrer systematischen Stellung und nach diesem in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 17/1555 S. 31) zum Ausdruck gebrachten Zweck des § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist diese Regelung zunächst dahingehend teleologisch auszulegen, dass solche Verfahren der Informationstechnik von der Bundesagentur verpflichtend zur Nutzung vorgegeben werden können, die zur einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, zur Gewährleistung einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie zur einheitlichen Haushaltsbewirtschaftung bereitgehalten werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 6 L 4/12 - PersV 2013, 426 ).
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